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Google wegen Instant-Suche verurteilt

Google LogoGoogle hat sich dank der Instant-Suche jetzt eine Verurteilung wegen Verleumdung eingefangen. Der Kläger ging gegen Google vor, weil bei der Eingabe seines Namens in der Suchmaschine, die Vervollständigungsfunktion Wörter wie "Vergewaltiger" und "Satanist" vorschlug. Aus dem Urteil geht nun hervor, dass der Internetkonzern die Suchbegriffe entfernen muss. Anderenfalls drohe ein Schadenersatz in Höhe von 500 Euro für jeden Tag, an dem die Suchvorschläge sichtbar sind.

Vor Gericht erklärte das Unternehmen, dass die Schuld nicht bei Google selbst liegt, sondern an der automatisierten Vervollständigungsfunktion. Der Geschädigte wurde zuvor wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger angeklagt, weshalb viele Google-Nutzer in der Suchmaschine seinen Namen eingegeben und die Wörter "Vergewaltiger" und "Satanist" drangehangen haben. Aus diesem Grund bietet die Vervollständigungsfunktion zunächst Vorschläge, die bisher am meisten gesucht wurden.

Der Richter sah das jedoch anders, weil der Kläger zu dem Zeitpunkt der Eingabe seines Namens noch nicht vom Gericht verurteilt wurde. Daher sieht das Gericht hier klar Indizien und Fakten die auf eine Verleumdung hinauslaufen. Google muss jetzt für jeden weiteren Tag wo der Suchvorschlag online ist rund 500 Euro bezahlen und die Kosten des Klägers in Höhe von 5.000 Euro übernehmen. Ein Google-Sprecher kündigte gegenüber der AFP an, dass man Revision einlegen werde.



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